tec-now Unternehmensberatung / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Düren, Februar 2011

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von tec-now gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben im strategischen und operativen Innovations- und Produktionsmanagement. Darin eingeschlossen sind auch alle sonstigen Tätigkeiten (Research, Audits/Workshops, Dokumentationen der strategischen Empfehlungen etc.), die in Zusammenhang mit der Rat- und Auskunftserteilung notwendig sind.

1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


2. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

2.1 Gegenstand der Dienstleistung ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen von tec-now sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

2.2 tec-now führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen, durch. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

2.3 Ist vorab eine Abschlussdokumentation zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden, so legt tec-now diese einmalig in ordentlicher Form vor. Die Vorlage kann in schriftlicher oder aber digitaler Form erfolgen. Ist keine Abschlusspräsentation vereinbart worden, so endet das Projekt automatisch mit der erstmaligen Präsentation der Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen vor dem Auftraggeber oder dessen Vertretern. Weitere Präsentationen und/oder Abschlussdokumentationen werden von tec-now nur gegen besondere kostenpflichtige Beauftragung erbracht. Soweit nicht anderes vereinbart, wird nach den üblichen Preisen für Zeit und Material abgerechnet.


3. Leistungsänderungen

3.1 tec-now verpflichtet sich, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern dies für tec-now im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar und durchführbar ist.

3.2 Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von tec-now oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.

3.3 Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


4. Rechte an verkörperten Dienstleistungsergebnissen

4.1 tec-now räumt dem Auftraggeber das einfache, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und ‚Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse und Hilfsmittel ein. Der Auftraggeber erwirbt die vorgenannten Rechte mit vollständiger Zahlung der Vergütung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Vertrag.


5. Mitwirkungspflicht des Auftragsgebers

Der Auftraggeber wird tec now bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in
angemessenem Umfang unterstützen. Er wird tec-now insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungspflichten bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.


6. Geheimhaltung

6.1 Auftraggeber und tec-now sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als vertraglich gekennzeichnet sind, vertraulich zu behandeln. Hiervon ausgeschlossen sind alle Informationen, die Dritten allgemein zugänglich sind und von denen diese auch auf anderem Wege hätten Kenntnis erlangen können.

6.2 tec-now übernimmt die Aufgabe, alle zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.


7. Vergütung/Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für die Dienste von tec-now wird nach den vertraglichen Vereinbarungen berechnet. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anderes vereinbart, hat tec-now neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz von Auslagen (Reisekosten, Material). Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt.
Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Forderungen mit Rechnungsstellung fällig und sofort ohne Abzug zahlbar.


8. Qualitative Leistungsstörungen

8.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat tec-now dies zu vertreten, so verpflichtet sich tec-now, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung hierfür ist eine unverzügliche schriftliche Rüge des Auftraggebers, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis.

8.2 Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von tec-now zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Auftraggeber ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat tec-now Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


9. Sonstige Haftung

9.1 Die Haftung für qualitative Leistungen ist unter Ziffer 8 abschließend geregelt.

9.2 Im Übrigen haftet tec-now wie folgt:

9.2.1 tec-now schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von tec-now.

9.2.2. Sofern tec-now fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht aus den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. tec-now haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung des Betriebs, insbesondere infolge von höherer Gewalt sowie infolge von sonstigen, von tec-now nicht zu vertretenden Vorkommnissen verursacht worden sind.

9.2.3. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

9.2.4. Für alle Ansprüche gegen tec-now auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden – eine Verjährungsfrist von einem Jahr.


10. Sonstiges

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Reglungen zu ersetzen, die den unwirksamen soweit wie möglich entsprechen.

10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereineinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

10.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit beide Vertragspartner Kaufleute sind, der Sitz von tec-now in Düren.